Der Freistaat Bayern kürzte das Familiengeld für Kinder im EU-Ausland. Der EuGH setzt dem nun eine klare Grenze: Wer in Deutschland arbeitet und Abgaben zahlt, darf beim Familiengeld nicht schlechter gestellt werden, nur weil das Kind im Ausland lebt.
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Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt.