Weimer kann Extremismusvorwurf nicht belegen

Verwaltungsgericht Berlin verbietet Weimer, die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel als politische Extremisten zu bezeichnen. Haber-Verfahren zur Frage von Verfassungsschutz-Erkenntnissen bei Förderentscheidungen problematisch: unklarer Inhalt, kein effektiver Rechtsschutz. Urteil stärkt Transparenz in Förderprozessen; weitere Klagen gegen Datenaustausch laufen. Förderung soll Vielfalt sichern, nicht disziplinieren.

Den ganzen Artikel kann man hier nachlesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Werbung
Marc Uwe Kling und das Känguru - bei Genialokal: Bestellt bei Genialokal und unterstützt lokale Buchhändler!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert