Nach CORRECTIV-Recherche: Deutsche Behörden bleiben untätig – verbotenes Kosmetik-Produkt bleibt im Handel

Eine CORRECTIV-Recherche zeigt, dass längst verbotene Kosmetikprodukte weiter online erhältlich sind, obwohl Behörden eingreifen könnten. Bund und Länder schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu, bleiben jedoch untätig. Die Passivität der Institutionen ermöglicht den Handel trotz Verbots.

Den ganzen Artikel kann man hier nachlesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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