Gericht erklärt AfD-Millionenspende vor Bundestagswahl für unzulässig

Das Berliner Verwaltungsgericht stuft eine 2,35-Millionen-Spende als unzulässig ein, weil der tatsächliche Spender nicht feststellbar war. Eine Berufung durch die AfD wird nicht ausgeschlossen. Quelle: correctiv.org, Meldung vom 7. Mai 2026.

Den ganzen Artikel kann man hier nachlesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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