Europäischer Gerichtshof – Bayerns Familiengeld diskriminiert EU-Ausländer

Der Freistaat Bayern kürzte das Familiengeld für Kinder im EU-Ausland. Der EuGH setzt dem nun eine klare Grenze: Wer in Deutschland arbeitet und Abgaben zahlt, darf beim Familiengeld nicht schlechter gestellt werden, nur weil das Kind im Ausland lebt.

Den ganzen Artikel kann man hier nachlesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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