Asylpolitik – EuGH erlaubt Haft weit weg vom Grenzort

Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Asylbewerber dürfen im Rahmen von Grenzverfahren auch im Inland in Gewahrsam genommen werden – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Eine systematische Inhaftierung ist unzulässig.

Den ganzen Artikel kann man hier nachlesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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