Bundesverwaltungsgericht: Pläne Martin Sellners zur „Remigration“ sind verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat das „Remigrationskonzept“ von Martin Sellner als verfassungswidrig eingestuft. Dies geschah nach der Aufhebung des Verbots des rechtsextremen Compact-Magazins im Juni 2025. Die Begründung des Urteils bezieht sich auch auf ein geheimes Treffen in Potsdam.

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